How much compensation can you receive?
Flugannulierungsentschädigung
Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, könnten Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.
Diese Verordnung schützt Flugreisende:
Sie gilt, wenn Fluggesellschaften Flüge ohne ausreichende Ankündigung streichen oder keine geeigneten Alternativen anbieten.
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Innerhalb der Europäischen Union oder
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Von oder nach der EU mit einer EU-basierten Fluggesellschaft
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierungen?
Sie könnten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug unter bestimmten Bedingungen der EU-Verordnung 261/2004 annulliert wurde:
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Ihr Flug wurde annulliert und Sie wurden weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert
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Der Flug fand innerhalb der EU statt oder wurde von einer EU-basierten Fluggesellschaft durchgeführt
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Die Annullierung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht
Die Anspruchsberechtigung hängt von den spezifischen Details Ihres Fluges ab. Jeder Fall wird individuell geprüft.
WIE HOCH KANN DIE ENTSCHÄDIGUNG SEIN?
Je nach Flugstrecke kann der Passagier im Falle einer Flugannullierung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben:
€250
Flugstrecke : 0 - 1500 km
€400
Flugstrecke : 1500 - 3500 km
€600
Flugstrecke : +3500 km
Die tatsächliche Entschädigung hängt von den geltenden Gesetzen und der individuellen Fallprüfung ab.
Wie beantrage ich eine Entschädigung bei Flugannullierungen?
Schritt 1 – Prüfen Sie Ihren Flug
Geben Sie Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungs-Checker ein. Es dauert nur eine Minute und ist völlig kostenlos.
Schritt 2 – Wir übernehmen den Antrag
Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, prüft unser Team Ihren Fall und kontaktiert die Fluggesellschaft in Ihrem Namen.
Sie müssen sich nicht mit Papierkram, E-Mails oder rechtlichen Verfahren befassen.
Schritt 3 – Entschädigung erhalten
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie Ihre Entschädigung.
Keine Vorauszahlung. Kein Gewinn, keine Gebühr.
Was ist nicht abgedeckt?
(Außergewöhnliche Umstände)
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigung zu zahlen, wenn die Flugstörung durch außergewöhnliche Umstände außerhalb ihrer Kontrolle verursacht wurde.
Diese Situationen können, sind aber nicht beschränkt auf:
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Schwere Wetterbedingungen (wie Stürme, dichter Nebel oder Schnee)
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Einschränkungen durch die Flugverkehrskontrolle oder Flughafen-Schließungen
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Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität
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Streiks, die nicht das eigene Personal der Fluggesellschaft betreffen
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Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben oder vulkanische Aschewolken)
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Unerwartete Sicherheitsprobleme, die nicht hätten verhindert werden können
In solchen Fällen müssen Fluggesellschaften möglicherweise weiterhin Betreuung und Unterstützung leisten, aber eine finanzielle Entschädigung ist möglicherweise nicht anwendbar. Jeder Fall wird individuell nach den spezifischen Umständen bewertet.
Warum uns wählen?

Reale Erfahrung mit Fluggesellschaften
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Unser Team verfügt über echte Fluggesellschaftserfahrung und tiefgehendes Wissen über Verfahren bei Passagierstörungen.
Keine Vorauszahlung
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Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich Entschädigung für Sie erhalten.
Klarer und transparenter Prozess

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Wir halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden – ohne versteckte Bedingungen.
Wir übernehmen die Komplexität
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Wir kümmern uns um den gesamten Anspruchsprozess, sodass Sie sich nicht mit den Fluggesellschaften auseinandersetzen müssen.
