top of page

How much compensation can you receive?

Entschädigung bei Nichtbeförderung (Denied Boarding)

Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004

Wenn Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wurde, könnten Sie gemäß EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben.

Diese Verordnung schützt Flugreisende:

Die Nichtbeförderung tritt am häufigsten aufgrund von Überbuchungen auf, wenn eine Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft als verfügbare Sitzplätze.

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere, die unfreiwillig nicht befördert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Sie könnten Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung haben, wenn Ihnen unter bestimmten Bedingungen der EU-Verordnung 261/2004 die Beförderung verweigert wurde:

  • Ihnen wurde gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert

  • Sie hatten ein gültiges Ticket und eine Check-in-Bestätigung

  • Sie sind rechtzeitig am Gate eingetroffen

  • Der Flug fand innerhalb der EU statt oder wurde von einer EU-basierten Fluggesellschaft durchgeführt

  • Die Verweigerung erfolgte nicht aus Gesundheits-, Sicherheits- oder Dokumentationsgründen

Die Anspruchsberechtigung hängt von den spezifischen Details Ihres Fluges ab. Jeder Fall wird individuell geprüft.

WIE HOCH KANN DIE ENTSCHÄDIGUNG SEIN?

Je nach Flugstrecke kann der Passagier im Falle einer Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben:

€250

Flugstrecke : 0 - 1500 km

€400

Flugstrecke : 1500 - 3500 km

€600

Flugstrecke : +3500 km

Die tatsächliche Entschädigung hängt von den geltenden Gesetzen und der individuellen Fallprüfung ab.

Wie beantrage ich Entschädigung bei Nichtbeförderung?

Schritt 1 – Prüfen Sie Ihren Flug

Geben Sie Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungs-Checker ein. Es dauert nur eine Minute und ist völlig kostenlos.

Schritt 2 – Wir übernehmen den Antrag

Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, prüft unser Team Ihren Fall und kontaktiert die Fluggesellschaft in Ihrem Namen.

Sie müssen sich nicht mit Papierkram, E-Mails oder rechtlichen Verfahren befassen.

Schritt 3 – Entschädigung erhalten

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie Ihre Entschädigung.

Keine Vorauszahlung. Kein Gewinn, keine Gebühr.

Was ist nicht abgedeckt?

(Außergewöhnliche Umstände)

Gemäß EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigung zu zahlen, wenn die Flugstörung durch außergewöhnliche Umstände außerhalb ihrer Kontrolle verursacht wurde.

Diese Situationen können, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Schwere Wetterbedingungen (wie Stürme, dichter Nebel oder Schnee)

  • Einschränkungen durch die Flugverkehrskontrolle oder Flughafen-Schließungen

  • Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität

  • Streiks, die nicht das eigene Personal der Fluggesellschaft betreffen

  • Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben oder vulkanische Aschewolken)

  • Unerwartete Sicherheitsprobleme, die nicht hätten verhindert werden können

  • Eine Entschädigung ist möglicherweise nicht zahlbar, wenn die Nichtbeförderung aus gerechtfertigten Gründen erfolgte.
     

In solchen Fällen müssen Fluggesellschaften möglicherweise weiterhin Betreuung und Unterstützung leisten, aber eine finanzielle Entschädigung ist möglicherweise nicht anwendbar. Jeder Fall wird individuell nach den spezifischen Umständen bewertet.

Warum uns wählen?

Reale Erfahrung mit Fluggesellschaften

  • Unser Team verfügt über echte Fluggesellschaftserfahrung und tiefgehendes Wissen über Verfahren bei Passagierstörungen.

Keine Vorauszahlung

  • Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich Entschädigung für Sie erhalten.

Klarer und transparenter Prozess

check 4_edited.png
  • Wir halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden – ohne versteckte Bedingungen.

shake-hands-silhouette-icon-blue-260nw-2480087719_edited.png

Wir übernehmen die Komplexität

  • Wir kümmern uns um den gesamten Anspruchsprozess, sodass Sie sich nicht mit den Fluggesellschaften auseinandersetzen müssen.

bottom of page